Um eine logopädische Therapie zu beginnen, benötigen Sie eine ärztliche Verordnung. In der Regel übernehmen private Krankenkassen die Kosten für meine Leistungen. Angehörige des öffentlichen Dienstes haben Anspruch auf eine teilweise Kostenübernahme durch ihre Beihilfestelle. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, durch eine private Zusatzversicherung erhöhte Eigenanteile abzudecken. Nehmen Sie gerne Kontakt mit mir auf, um mögliche Lösungen zu finden. Eine Abrechnung über Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) ist unter bestimmten Umständen auch möglich.

Meine Honorare werden transparent und nachvollziehbar auf Basis der GebüTh (Gebührenübersicht für Therapeuten) berechnet. Ich beziehe in der Regel den 1.3-fachen Satz der GebüTh.